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Am 3. Dezember 2008 vom IFLA-Vorstand angenommen

Der Internationale Verband der Bibliothekarischen Verbände und Einrichtungen bekräftigt, dass der freie Zugang zu Informationen und die freie Meinungsäußerung Grundsätze sind, die nicht nur in der Gegenwart gelten, sondern ebenso auf das persönliche und private Rohmaterial historischer Aufzeichnungen anwendbar sind, die zwar auf kurze Sicht möglicherweise vor Offenlegung oder Diskussionen zu schützen sind, jedoch auf lange Sicht als Teil unseres gemeinsamen Kulturerbes erhalten und zugänglich gemacht werden müssen. Somit fasst die IFLA die folgenden Beschlüsse:

  • Bibliotheksfachleute sollten Forschende umfassend unterstützen, die personenbezogene Informationen für biografische, genealogische und andere Forschungszwecke sowie für Veröffentlichungen benötigen. Weiterhin sollten sie auf ihre Gesetzgeber Einfluss nehmen, wenn wahrscheinlich ist, dass Informationen durch Zerstörung beseitigt werden soll oder der Zugang zu diesen Informationen für einen unzumutbaren Zeitraum verwehrt wird.
  • Bibliothekspersonal sollte sich der Zerstörung von Datensätzen widersetzen, wenn dies einer Regierung ermöglichen würde, historische Daten zu verschleiern und mit seinen Nationalarchiven und Archivarverbänden Kriterien für transparente und sinnvoll gestaltete Regelsysteme für die Erhaltung von und den Zugang zu Datensätzen erarbeiten.
  • Bibliothekarinnen und Bibliothekare sollten sich für die zügige Öffnung bisher verschlossener Informationskategorien einsetzen, sobald diese Daten nicht mehr zum Nachteil noch lebender Personen genutzt werden können.
  • Bibliotheksfachleute sollten die Verpflichtung eingehen, die Gesetzgebung ihrer jeweiligen Regierung zur Vertraulichkeit von Datensätzen zu überwachen. Insbesondere sollten Bibliothekarinnen und Bibliothekare das Verlangen nach Datenschutzgesetzen unterstützen, die ihre Benutzer/innen vor Missbrauch schützen, beispielsweise vor der Überwachung ihrer Lese- und Recherchegewohnheiten durch Regierungsbehörden.

Begründung

Die Bedeutung personenbezogener Informationen in Archiven kann nicht genug hervorgehoben werden. Datensätze und Daten werden von Regierungen gewöhnlich aus einer Reihe von Gründen gesammelt. Zu den dringlichsten und positiven Gründen zählen unter anderem: Volkszählungs-(Bevölkerungs-)daten; Geburts-, Todes- und Heiratsurkunden; Daten zum Militärdienst; Renten- und Pensionsdaten; letzte Verfügungen und Testamente sowie Schuldaten. Archive und viele Bibliotheken sind im Besitz solcher Datensätze oder können ihren Nutzerinnen und Nutzern den Zugang zu diesen Daten ermöglichen.

Durch solche Daten wird der Name einer bestimmten Person mit seinen oder ihren Personendaten verknüpft. Durch diese Verknüpfung entsteht die so genannte „Personally Identifiable Information – PII“ (personenbezogene Information). Es ist insbesondere in der elektronischen Umgebung der Gegenwart möglich, personenbezogene Informationen von den gesammelten Daten zu trennen und nur für nicht personenbezogene, statistische Zwecke zu nutzen. Allerdings ermöglicht dasselbe Umfeld die Sammlung und Nachbestellung von Daten aus einer Vielzahl von Quellen und die Schaffung neuer Daten, die ein offizielles, unternehmerisches oder kriminelles Eindringen in die Privatsphäre zur Folge haben können.

Gleichzeitig sind dies genau die Daten, die Forscher/innen möglicherweise für ihre genealogische Forschung sowie für weitere historische und soziologische Analysen und zur Untersuchung der Verantwortlichkeit seitens ihrer Regierung für vergangene, aktuelle und künftige Handlungen benötigen könnten. Genealogie und Familienforschung entsprechen einem zutiefst menschlichen Bedürfnis nach Identität, die durch die Zugehörigkeit zu einer Familie und einem Gemeinwesen verdeutlicht und bekräftigt werden kann. Darüber hinaus hat die Familienforschung unzählige Suchende an die Methoden sowie die Freuden und Frustrationen des wissenschaftlichen Prozesses herangeführt.

Sorgen um Identitätsdiebstahl und Terrorismus sowie die sich entwickelnde Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Datenschutz fördern tendentiell die Neigung von Regierungen und Archivzentren, den Zugang zu Dateien mit personenbezogenen Informationen mit Restriktionen zu belegen und derartige Datensätze sogar zu zerstören. Die IFLA akzeptiert, dass die Privatsphäre lebender Personen geschützt sowie vertrauliche Informationen im Geschäftsverkehr und die Informationssicherheit für Behörden gewahrt werden müssen, soweit diese berechtigten Ziele nicht mit dem Wohl der Allgemeinheit im Widerstreit stehen. Eine dauerhafte Zugangssperre zu den Datensätzen mit personenbezogenen Informationen oder ihre Zerstörung – auch im Namen des Datenschutzes, der Vertraulichkeit im Geschäftsverkehr oder aus Sicherheitsbedenken – ist in letzter Instanz jedoch als schädliche Zensur zu sehen.